Haushaltssatzung
der Gemeinde Westhausen für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 hat der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen am 24.01.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. | im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen | EUR | |
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 19.368.030 | |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | - 19.139.690 | |
1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 228.340 | |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 759.000 | |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 | |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 759.000 | |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 987.340
| |
2. | im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen | EUR | |
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 18.643.580 | |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | - 17.148.240 | |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
|
1.495.340 | |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 6.170.180 | |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | - 12.242.100 | |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
|
- 6.071.920 | |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
| - 4.576.580 | |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 500.000 | |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | - 643.600 | |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
| - 143.600 | |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | - 4.720.180 | |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)
wird festgesetzt auf 500.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 9.180.000 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.800.000 EUR
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
- für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 370 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 390 v. H.
der Steuermessbeträge;
- für die Gewerbesteuer auf 370 v. H.
der Steuermessbeträge.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Westhausen, den 25. Januar 2024
Markus Knoblauch
Bürgermeister
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 81 Abs. 3 GemO.
Das Landratsamt Ostalbkreis hat mit Erlass vom 26.02.2024 (AZ: I/11-902.41) die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2024 bestätigt.