Haushaltsplan 2025 Gemeinde Westhausen
Gemeindeverwaltungs- und Wasserversorgungsverband (GVWV) Kapfenburg - Gesamtfortschreibung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan 2040
Öffentliche Bekanntmachung Feststellungsbeschluss
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungs- und Wasserversorgungsverbandes (GVWV) Kapfenburg hat am 29.04.2024 in öffentlicher Sitzung die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2040 und Landschaftsplanes festgestellt.
Das Landratsamt Ostalbkreis hat mit Erlass vom 23.09.2024 Btgb-Nr. BLP-2023/009IV/41.1-621.31 SB., die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2040 und Landschaftsplanes des GVWV Kapfenburg aufgrund von § 6 (1) Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Maßgebend für die Genehmigung sind:
- Begründung zur Gesamtfortschreibung
vom 29.04.2024
- Ingenieurbüro HPC AG, Nördlinger Straße 16, 86655 Harburg / Schwaben
Beilage I
- Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan M 1 : 10 000
vom 29.04.2024
- Ingenieurbüro HPC AG, Nördlinger Straße 16, 86655 Harburg / Schwaben
Beilage II
- Maßnahmenplan M 1 : 20 000
vom 29.04.2024
- Ingenieurbüro HPC AG, Nördlinger Straße 16, 86655 Harburg / Schwaben
Beilage III
- Umweltbericht
vom 29.04.2024
- Ingenieurbüro HPC AG, Nördlinger Straße 16, 86655 Harburg / Schwaben
Beilage IV
Die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2040 und Landschaftsplanes des GVWV Kapfenburg wird gemäß § 6 (5) BauGB mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2040 und Landschaftsplanes mit Begründung, Umweltbericht, Maßnahmenplan und zusammenfassender Erklärung kann während den allgemeinen Öffnungszeiten
bei der Stadtverwaltung Lauchheim, Rathaus, Obergeschoss, Zimmer 1, Hauptstraße 28, 73466 Lauchheim
sowie
bei der Gemeindeverwaltung Westhausen, Rathaus, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.5, Jahnstraße 2, 73463 Westhausen
eingesehen werden.
Die Unterlagen werden auch auf folgenden Seiten ins Internet gestellt:
www.lauchheim.de/rathaus-service/lauchheim-aktuell
www.westhausen.de/aktuelles/bekanntmachungen
Jedermann kann die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2040 und Landschaftsplanes einsehen und über die Inhalte Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes wird nach § 4 (4) Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber dem Gemeindeverwaltungs- und Wasserversorgungsverband der Stadt Lauchheim und der Gemeinde Westhausen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
- der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
- vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.
Lauchheim, den 24. Oktober 2024
gez. Andrea Schnele
Verbandsvorsitzende des GVWV Kapfenburg