1. Anmeldung/Registrierung bei der Gemeinde Westhausen
* alle vorhandenen Ausweisdokumente + Lichtbild mitbringen
2. Leistungsantrag stellen
3. evtl. Mietvertrag abschließen
4. Name am Briefkasten anbringen
Bürgerbüro Gemeinde Westhausen
Tel.: 07363/84-10 oder 07363/84-11
bis 31.05.2022: - Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
- sog. Krankenscheine
ab 01.06.2022: - Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (Jobcenter oder Sozialamt)
- gesetzliche Versicherung (Krankenkasse) ist verpflichtend
- Möglichkeit der Einrichtung eines eigenen Bankkontos
Weitere Informationen und alle aktuellen Änderungen finden Sie auch ab Ukraine-Newsletter Nr. 6 auf der Homepage des Landratsamtes Ostalbkreis (Link siehe unten unter „Ukraine-Newsletter des LRA Ostalbkreis“).
Bei Fragen rund um das Thema Leistungen:
Hotline des Jobcenters Ostalbkreis: 07361 980-5300
Kindergarten:
- Kinder bis 6 Jahre können ab Ankunft in der Gemeinde einen Kindergarten besuchen
- Anmeldeformular ausfüllen (siehe unten) und per Post oder Mail an Frau Vaas senden
- Folgendes ist am 1. Tag vorzuweisen:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und die ärztliche Impfberatung
- Bescheinigung über die Masern-Impfpflicht
- Gesundheitsbestätigung (Covid-19)
- Weiteres:
- Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge sowie Mittagessen unter:
www.ostalbkreis.de / Formular Center / Jugend und Familie (Sprache kann ausgewählt werden)
Schule:
Voraussetzungen:
- Kinder ab 6 Jahren können eine Schule besuchen (für Kinder, welche sich weniger als 6 Monate in Baden-Württemberg aufhalten, besteht keine Schulpflicht, aber eine Schulberechtigung)
- Kinder müssen in einer Gemeinde angemeldet sein
- bei Bedarf einfach im Sekretariat der Propsteischule melden
- zur Anmeldung in der Schule Lichtbild mitbringen
Bildungsangebote:
- Bildungsressourcen für Eltern und Kinder auf Ukrainisch: https://rm.coe.int/-/1680a5eaa0
- Schulbücher auf Ukrainisch: https://mundo.schule/search?search=Ukraine%20Schulb%C3%BCcher&page=1
Weitere Links:
- FAQ des Kultusministeriums Baden-Württemberg zum Thema Beschulung:
Annika Vaas
Hauptamt
Tel.: 07363/84-22
Übersicht Kindergärten
Anmeldebogen Kindergarten
Frau Schmid
Propsteischule Westhausen
Tel.: 07363/84-41
Anmeldevordruck Schule
Übersicht Möglichkeiten der Kinderbetreuung
Hausaufgabenhilfe
Voraussetzungen:
- Antrag auf Erwerbstätigkeit beim Landratsamt Ostalbkreis (auslaenderbehoerde(at)ostalbkreis.de) stellen
- Fiktionsbescheinigung des Landratsamtes Ostalbkreis notwendig (kann direkt bei Antrag auf Aufenthaltserlaubnis mitbeantragt werden)
Bundesagentur für Arbeit:
Informationen zur Arbeitssuche:
Hotline: 0911/178-7915
https://www.arbeitsagentur.de/ukraine
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/aalen/ukraine
Voraussetzungen für Eltern:
- Niederlassungserlaubnis
ODER
- Aufenthaltserlaubnis mit Berechtigung auf Erwerbstätigkeit
Weitere Voraussetzungen für Eltern bei Besitz einer humanitären Aufenthaltserlaubnis:
- rechtmäßiger Aufenthalt (erlaubt, geduldet oder gestattet) in Deutschland für mindestens 3 Jahre
UND
- rechtmäßige Erwerbstätigkeit oder Bezug von Lohnersatzleistungen (ALG I) zum Zeitpunkt des Kindergeldbezugs
Wichtig:
Alle ukrainischen Geflüchteten, die aktuell aufgrund des Krieges in ihrem Heimatland nach Deutschland einreisen, besitzen eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, also eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz. Sie haben somit vorerst keinen Anspruch auf Kindergeld, da sie die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllen!
Flyer KindergeldWeitere Informationen:
Informationen erhältlich bei:
Initiative Integration Westhausen
Anita Beck
Eichelweg 4
73463 Westhausen
Tel.: 07363/4198
LRA Ostalbkreis:
Informationen:
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua
Geldleistungen und Krankenhilfe:
E-Mail: sozialhilfe-ukraine(at)ostalbkreis.de
Allgemeine Ansprechpartnerin:
Frau Dr. Camilla Delsid
Tel.: 0173/4736853
E-Mail: camilla.delsid(at)ostalbkreis.de
Bundesagentur für Arbeit:
Informationen zur Arbeitssuche:
Tel.-Nr.: 0911/178-7915
https://www.arbeitsagentur.de/ukraine
Landkreistag Baden-Württemberg:
Hotline für ukrainische Flüchtende: 0800 7022500
Initiative Integration Westhausen:
Anita Beck
Eichelweg 4
73463 Westhausen
Tel.: 07363/4198
InhaltsverzeichnisNewsletter
Newsletter Nr. 1
Newsletter Nr. 2
Newsletter Nr. 3
Newsletter Nr. 4
Newsletter Nr. 5
Newsletter Nr. 6
Newsletter Nr. 7
Newsletter Nr. 8
Newsletter Nr. 9
Newsletter Nr. 10
Newsletter Nr. 11
Newsletter Nr. 12
Newsletter Nr. 13
Newsletter Nr. 14
Newsletter Nr. 15
Newsletter Nr. 16
Newsletter Nr. 17
Newsletter Nr. 18
Newsletter Nr. 19
Wohnraum für die Geflüchteten
Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung, eine Einliegerwohnung oder Zimmer vermieten möchten, melden Sie unverbindlich per Mail oder telefonisch bei der Gemeindeverwaltung.
Ehrenamtliche Mithilfe und Unterstützung
Wer sich ehrenamtlich engagieren und die Geflüchteten unterstützen möchte, darf sich gerne bei der Gemeindeverwaltung oder der Initiative Integration Westhausen melden.
Spendenkonto der Gemeinde Westhausen und Sachspenden
Wenn Sie den in Westhausen angekommenen Geflüchteten aus der Ukraine helfen wollen, können Sie das sehr gerne tun. Die Gemeindeverwaltung wird alle Spendengelder zu 100 % dafür verwenden, den Geflüchteten hier in Westhausen einen guten Start zu ermöglichen.
Spendenkonto:
Gemeinde Westhausen
IBAN: DE40 6006 9544 0002 1740 06
Verwendungszweck: „SPENDE UKRAINE“
Wollen Sie Sachspenden abgeben? Melden Sie sich einfach bei der Gemeindeverwaltung, diese nimmt auch gerne ihre Sachspenden auf.
Hannes Vetter
Hauptamt
Tel.: 07363/84-26
Anita Beck
Initiative Integration Westhausen
Eichelweg 4
73463 WesthausenTel.: 07363/4198