Gemeinsamer Gutachterausschuss der Gemeinde Westhausen mit der Stadt Bopfingen
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören u. a. die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, beispielsweise bei Veräußerungsabsicht oder einer Erbauseinandersetzung. Auf Antrag wird in solchen Fällen eine Verkehrswertermittlung durchgeführt. Zudem ist der Gutachterausschuss für die Ermittlung der Bodenrichtwerte zuständig und führt auch die Kaufpreissammlung.
Westhausen, Lauchheim, Neresheim, Oberkochen, Abtsgmünd, Hüttlingen, Kirchheim am Ries und Riesbürg haben sich im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit 2020 zu einem gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Bopfingen zusammengeschlossen. Mit der Bildung dieser Einrichtung ist ein Zuständigkeitsbereich entstanden, in dem das Aufkommen an Kauffällen entsprechend groß ist, um eine ausreichende Basis für die notwendige Ableitung der gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsdaten zu erhalten.
Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in der Bahnhofstraße 12 in Bopfingen übernimmt hierbei die administrativen Aufgaben für die beteiligten Städte und Gemeinden.
Leiter der Geschäftsstelle ist Herr Michael Wohlfrom. Das Sekretariat der Geschäftsstelle wird von Frau Dana Erck geführt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie Dienstag von 16.00 Uhr – 17.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar.