Durch den Familien- und Sozialpass soll Familien und sozial schwächer gestellten Personen die Eintrittsgebühr für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde ermäßigt werden.
Den Familien- und Sozialpass können erhalten:
- Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kind, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben und für die Kindergeld bezogen wird.
Erforderliche Unterlagen: Nachweis über den Bezug von Kindergeld, z.B. Überweisungs-/Zahlungsbeleg
- Alleinerziehende die mit mindestens 1 kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Erforderliche Unterlagen: Nachweis über den Bezug von Kindergeld z.B. Überweisungs-/Zahlungsbeleg
- Familien mit 1 kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 % Grad der Behinderung
Erforderliche Unterlagen: Nachweis über den Grad der Behinderung des Kindes
- Personen, die Anspruch nach Kapitel 3 und 4 SGB XII §§ 27 bis 46 (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Erforderliche Unterlagen: Aktueller Bewilligungsbescheid oder aktuelle Bescheinigung des Sozialamtes über Anspruchsberechtigung auf Sozialhilfe)
- Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld und ihre im Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen, sofern diese Angehörige selbst kein Einkommen erzielen
Erforderliche Unterlagen: Aktueller Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit über Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld und den letzten Überweisungs-/Zahlungsbeleg
- Familien mit Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind und Bezug von Wohngeld
Erforderliche Unterlagen: aktueller Bescheid über den Bezug von Wohngeld
- Ausbildungsplatz- oder arbeitssuchende Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne Anspruch auf Leistungen
Erforderliche Unterlagen: Eine höchstens 1 Monat alte Bestätigung der Agentur für Arbeit
Folgende Vergünstigungen werden gewährt:
- Hallenbad in der Jagsttalschule Westhausen: 50 % Eintrittsermäßigung (für Kinder unter 6 Jahren frei)
- Freibad Westhausen: 50 % Eintrittsermäßigung (für Kinder unter 6 Jahren frei)
- Ermäßigungen für Kurse von Einrichtungen in der Erwachsenenbildung in Westhausen z.B. Volkshochschule Ostalb e.V., Kath. und Ev. Erwachsenenbildung
Die Familien- und Sozialpässe werden gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise durch das Bürgermeisteramt Westhausen, Bürgerbüro Zimmer 1.3 und 1.4 ausgestellt bzw. verlängert.
Landesfamilienpass
Voraussetzungen für den Erhalt eines Landesfamilienpasses:
- Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldbe-rechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung
- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Wohngeldberechtigte und
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mind. einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Die Landesfamilienpässe werden auf Antrag einkommensunabhängig an die Berechtigten ausgegeben.
Vergünstigungen:
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Jahres-Gutscheinkarte und unter Vorlage des Landesfamilienpasses insgesamt 24 Mal im Jahr die Staatlichen Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.
Die Gutscheine "Wilhelma" und "Blühendes Barock" berechtigen zu einem ermäßigten Eintritt. Andere Gutscheine berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt oder können ggf. auch mehrfach im Jahr kostenfrei eingelöst werden.