„Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat oder wem das Hochwasser zuhause seine Briefwahlunterlagen unbrauchbar gemacht hat, sollte jetzt schnell sein und auf die zuständige Gemeinde-behörde zugehen!“, appelliert wenige Tage vor der Europawahl und den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an alle derart betroffenen Wahlberechtigten. „Dort können Ersatzunterlagen ausgestellt werden, aber nur bis Samstag, 12 Uhr. Die Rathäuser haben hierzu extra geöffnet. Wer dies nicht macht und die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen treffen wirklich nicht mehr rechtzeitig ein, kann an den Wahlen nicht teilnehmen, auch nicht am Sonntag im Wahllokal bei der Urnenwahl.“

Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein an der Wahl teilnehmen – entweder per Briefwahl oder gegen Vorlage des erhaltenen Wahlscheins im Wahllokal am Wahlsonntag. Wem die Briefwahlunterlagen und damit auch der Wahlschein noch nicht zuge-gangen ist und sich dies nicht mit den üblichen Postlaufzeiten erklären lässt, sollte sich daher umgehend mit seiner Wohnortgemeinde in Verbin-dung setzen. Ihm können dann noch bis Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr, Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Da die Zeit für einen erneuten Post-versand für die Hin- und Rücksendung der neuen Unterlagen mittlerweile nicht mehr ausreicht, sind alle betroffenen Personen aufgerufen, persön-lich bei ihrer Gemeinde vorzusprechen. Dann kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden. Es kann auch eine dritte Person schriftlich mit der Abholung bevollmächtigt werden, wobei die Vollmacht zusätzlich die Versicherung enthalten muss, dass die Briefwahlunterlagen nicht zuge-gangen sind. Danach gibt es für den genannten Personenkreis keine Möglichkeit mehr, die Unterlagen zu erhalten. Sollten die zuerst bean-tragten Briefwahlunterlagen dann doch noch beim Wahlberechtigen ein-gehen, kann mit diesen selbstverständlich nicht nochmal gewählt werden. Sie werden im Zeitpunkt der Herausgabe von Ersatzunterlagen von der Gemeinde als ungültig erklärt, so dass Missbrauch verhindert wird.

Wer bisher noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde nachholen. Auch in diesen Fällen gilt, dass der Antrag zum jetzigen Zeit-punkt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden sollte. Die Wahlunterlagen können dann gleich mitgenommen bzw. direkt vor Ort gewählt werden. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden.

In besonderen Ausnahmefällen (§ 26 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Europawahlordnung, § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbin-dung mit § 9 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung) können noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.

Wer noch durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag, bei der zuständigen Stelle eingeht. Damit dies sichergestellt ist, sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Ad-resse abgegeben oder eingeworfen werden. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszäh-lung nicht mehr berücksichtigt werden.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie den Wahlscheinantrag.

Mit diesem können Sie die Briefwahlunterlagen beim Bürgerbüro beantragen.

Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.

 

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auf folgenden Wegen möglich:
 

  • Einwurf des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Wahlscheinantrags in den Rathausbriefkasten

     
  • Beantragung per E-Mail buergerbuero(at)westhausen.de oder per Fax 07363/84-50 Hier sind folgende Daten anzugeben: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift
 

Bei weiteren Fragen können Sie sich an das Bürgerbüro (Telefon 07363/84-0) wenden.

 

Gemeindeverwaltung Westhausen

Europa- und Kommunalwahlen 2024 - Wählen ab 16 -
Informationen für Erstwählerinnen und Erstwähler

Am 11. April 2013 wurde vom Landtag Baden-Württemberg das Wahlrecht bei Kommunalwahlen von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Junge Menschen haben seit dieser Gesetzesänderung mit Vollendung des 16. Lebensjahres ein aktives Wahlrecht in der Gemeinde und sollen so frühzeitig in demokratische Entscheidungsprozesse einbezogen werden.

Dasselbe gilt nun auch erstmals für die Europawahl in diesem Jahr. Auch hier dürfen junge Menschen nun ab dem 16. Lebensjahr von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch machen.

In der Gemeinde Westhausen gibt es insgesamt knapp 300 junge Bürgerinnen und Bürger, die nun am 09. Juni 2024 zum ersten Mal bei der Europa- und den Kommunalwahlen (Gemeinderats-, Ortschaftsrats- und Kreistagswahl) ihr aktives Wahlrecht ausüben dürfen.

Nähere Informationen für alle Erstwählerinnen und Erstwähler sowie für alle Interessierten finden Sie auf den Internetseiten https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler.html und https://www.kommunalwahl-bw.de.

Liebe Erstwählerinnen und Erstwähler, bitte nehmen Sie am 09. Juni 2024 an den Europa- und Kommunalwahlen teil und machen Sie so von Anfang an von Ihrem demokratischen Mitbestimmungsrecht Gebrauch.

Ihr Bürgermeister

Markus Knoblauch

 

Homepage des Staatsministeriums Baden-Württemberg

weitere Informationen zur Europawahl 2024 erhalten Sie auf der Homepage des Staatsministeriums Baden-Württemberg:  Europawahl: Staatsministerium Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

Informationen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.

Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe.

Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren?

Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).“

Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh-behindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im In-ternet unter www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.

Homepage des Landratsamts Ostalbkreis

weitere Informationen zur Kreistagswahl erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Ostalkbkreis: Ostalbkreis.de - Kreistagswahl

Europawahl und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 Wichtige Hinweise zur Stimmabgabe im Wahllokal

Die Wahllokale sind am Sonntag, 9. Juni 2024 in den jeweiligen Wahlbezirken von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. In welchem Wahlbezirk bzw. Wahllokal Sie wählen dürfen, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung. Diese wurde Ihnen bereits zugestellt.

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis zur Wahl ins Wahllokal mit.

Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat und ggf. Ortschaftsrat Lippach) wurden Ihnen bereits übersandt – bitte füllen Sie die Stimmzettel zuhause aus und bringen diese ebenfalls mit ins Wahllokal.

Bis Freitag, 07.06.2024 um 18.00 Uhr können auch noch Briefwahlunterlagen beantragt werden. Weitere Infos zur Beantragung finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die bereits zugesandten Stimmzettel werden dann nicht mehr benötigt.

Europawahl:

  • Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie erst im jeweiligen Wahllokal.
  • Hier haben Sie nur eine Stimme zu vergeben.
  • Bei der Europawahl werden keine Stimmzettelumschläge verwendet.

Kreistagswahl:

  • Die Gemeinde Westhausen gehört zum Wahlkreis IV – Virngrund.
  • Zu wählen sind 6 Mitglieder des Kreistags im Wahlkreis. Sie haben somit 6 Stimmen.
  • Bei der Kreistagswahl gibt es insgesamt 8 grüne Stimmzettel, die mittels Perforation miteinander verbunden sind (Stimmzettel können abgetrennt und bei Bedarf auch einzeln abgegeben werden)
  • Bitte beachten Sie, dass ein Bewerber maximal 3 Stimmen erhalten darf.
  • Die Stimmen können auf einem oder auf mehreren Stimmzetteln abgegeben werden.
  • Bitte bringen Sie den/die bereits ausgefüllten Stimmzettel der Kreistagswahl (hellgrün) ins Wahllokal mit. Hier erhalten Sie dann den dazugehörigen Stimmzettelumschlag.
  • Des Weiteren verweisen wir auf das Merkblatt „Wichtige Hinweise für die Stimmabgabe“, welches sich auf den Stimmzetteln befindet.

Gemeinderatswahl:

  • Der Gemeinderat Westhausen besteht aus 16 Mitgliedern. Sie haben somit 16 Stimmen.
  • Bei der Gemeinderatswahl gibt es insgesamt 4 Stimmzettel, die mittels Perforation miteinander verbunden sind (Stimmzettel können abgetrennt und bei Bedarf auch einzeln abgegeben werden).
  • Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund der unechten Teilortswahl maximal
     
  • 12 Vertreter für den Wohnbezirk 1 (Westhausen/Reichenbach/westliche Teilorte)
  • 3    Vertreter für den Wohnbezirk 2 (Lippach)
  • 1    Vertreter für den Wohnbezirk 3 (Westerhofen)

    wählen dürfen.
  • Ein Bewerber darf maximal 3 Stimmen erhalten.
  • Die Stimmen können auf einem oder auf mehreren Stimmzetteln abgegeben werden.
  • Bitte bringen Sie den/die bereits ausgefüllten Stimmzettel der Gemeinderatswahl (eosinrot) ins Wahllokal mit. Hier erhalten Sie dann den dazugehörigen Stimmzettelumschlag.
  • Des Weiteren verweisen wir auf das Merkblatt „Wichtige Hinweise für die Stimmabgabe“ (eosinrot), welches Ihnen ebenfalls übersandt wurde.

Ortschaftsratswahl Lippach:

  • Der Ortschaftsrat Lippach besteht aus 8 Mitgliedern. Sie haben somit 8 Stimmen.
  • Bei der Ortschaftsratswahl gibt es insgesamt 2 Stimmzettel, die mittels Perforation miteinander verbunden sind (Stimmzettel können abgetrennt und bei Bedarf auch einzeln abgegeben werden).
  • Ein Bewerber darf maximal 3 Stimmen erhalten.
  • Die Stimmen können auf einem oder auf beiden Stimmzetteln abgegeben werden.
  • Bitte bringen Sie den/die bereits ausgefüllten Stimmzettel der Ortschaftsratswahl (beige/gelblich) ins Wahllokal mit. Hier erhalten Sie dann den dazugehörigen Stimmzettelumschlag.
  • Des Weiteren verweisen wir auf das Merkblatt „Wichtige Hinweise für die Stimmabgabe“ (beige/gelblich), welches Ihnen ebenfalls übersandt wurde.