"Wim" Westhausen ist mobil
Was ist „Wim“?
ein organisierter, sozialer Fahrdienst für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Westhausen.
oder einfach:
Westhausen ist mobil
„Wim“
Ziele für eine Fahrt mit „Wim“ können sein:
Lebensmittelmarkt, Metzger, Bäcker, Friseur, Seniorentreffen, Arzt, Krankenhaus, Bahnhof, Behörden, Geburtstagsfeiern und vieles mehr
Wer verwaltet „Wim“?
Die Gemeinde Westhausen stellt nicht nur das Fahrzeug zur Verfügung, sondern verwaltet auch die Fahrten.
Ihre Ansprechpartnerin für die Anmeldung von Fahrtwünschen im Rathaus Westhausen:
Annika Vaas, Tel. 07363/84-22,
E-Mail: annika.vaas(at)westhausen.de
Was kostet eine Fahrt mit „Wim“?
Sie können gerne eine freiwillige Spende für Ihre Fahrt mit „Wim“ leisten.
Orientierung für den Unkostenbetrag auf Spendenbasis:
30 Cent pro gefahrenen Kilometer
(Mitglieder des Krankenpflegevereins Westhausen können „Wim“ für alle Fahrten kostenlos nutzen.
Die Spende übernimmt der Krankenpflegeverein Westhausen.)
Wer kann „Wim“ nutzen?
„Wim“ ist grundsätzlich für alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 60. Lebensjahr sowie für alle mobilitätseingeschränkte Personen im Ort gedacht.
Wann fährt „Wim“?
Montag bis Donnerstag an Werktagen von 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Wie erfolgt die Anmeldung?
Bei der Gemeinde Westhausen (Hauptamt, Frau Annika Vaas) werden die Fahrwünsche am Vortag bis spätestens 15.00 Uhr und am Freitag (für Montag) bis spätestens 11.00 Uhr entgegen genommen.
Hierfür benötigen wir folgende Daten:
Abfahrt: Datum, Uhrzeit , Vorname, Nachname, Anschrift, Telefonnummer
Ziel: Anschrift
Evtl. Wartezeit: ca. wie lange?
Evtl. Rückfahrt: Uhrzeit
Da es sich um freiwillige Fahrdienste handelt, besteht kein Rechtsanspruch auf eine Fahrt.
Bitte beachten Sie folgende „Wim“ Grundsatzregeln:
- Die Fahrt wird nur von Haustür zu Haustür durchgeführt.
- Es können maximal 6 Fahrten pro Monat vereinbart werden
- „Wim“ ist ein ehrenamtlicher sozialer Fahrdienst, eine Begleitung (z. B. im Einkaufsmarkt, in die Arztpraxis, usw.) ist nicht möglich.
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht gefahren werden.
- Es können leider keine Personen mit Rollstühlen befördert werden. Hierfür stehen Anbieter wie z. B. DRK, Malteser und Johanniter zur Verfügung.
- Es werden keine Tiere befördert.
- Im Fahrzeug besteht Rauch- und Alkoholverbot.