Entfernung der Ballenlager auf gemeindeeigenen Grundstücken

Liebe Landwirte,

die Gemeinde Westhausen möchte hiermit darüber informieren, dass die Lagerung von Stroh- und Futterballen oder Ähnlichem auf gemeindeeigenen Grundstücken nicht gestattet ist.

Wir bitten deshalb alle betroffenen Landwirte, ihre Ballenlager auf den gemeindlichen Grundstücken zeitnah zu entfernen und die Lagerung künftig zu unterlassen.

Die Gemeinde Westhausen wird in den kommenden Wochen die gemeindeeigenen Grundstücke nochmals überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Ballen entfernt wurden. Bitte beachten Sie, dass sich die Gemeinde Westhausen weitere Maßnahmen vorbehält, falls die Ballenlager nicht zeitnah entfernt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

Ihre Gemeindeverwaltung Westhausen