Was dahinter steckt? Die Landarztquote ist eine Vorabquote im Rahmen der Zulassung zum Studium der Humanmedizin und beruht auf dem Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg (Landarztgesetz). Jährlich können bis zu 75 Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich im Gegenzug nach dem Studium und der Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre verpflichten, als Landärztin oder Landarzt zu arbeiten.
Bewerberinnen und Bewerber können ihre Unterlagen auf
hochladen und sich für einen der 75 Studienplätze qualifizieren. Nach einer erfolgreichen schriftlichen Bewerbung folgt die Einladung zu einem persönlichen Auswahlgespräch.
Bei der Vergabe der Studienplätze kommt es nicht auf die Abiturnote an. Für die Vergabe der Studienplätze zählt vielmehr das Ergebnis des medizinischen Eignungstests (TMS) und bereits gesammelte Erfahrungen im medizinischen Bereich – ob beruflich oder ehrenamtlich – sind auch von Vorteil.
Als Hausärztin oder Hausarzt in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten leisten die künftigen Medizinerinnen und Mediziner einen wichtigen Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung im Land. Das Berufsbild der hausärztlichen Versorgung ist vielseitig, denn man kann sich in Allgemeinmedizin, Innerer Medizin oder Pädiatrie, also Kinder- und Jugendmedizin, spezialisieren. Der spätere Einsatzort wird vor Festlegung durch das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart gemeinsam mit den angehenden Hausärztinnen und Hausärzten besprochen. Dabei werden nach Möglichkeit auch Ortswünsche und die persönlichen Lebensverhältnisse berücksichtigt wie beispielsweise Betreuungspflichten.
Weitere Informationen sowie ein Video mit Einblicken in das Programm und das Berufsbild finden Sie auf der Internetseite von THE LÄNDARZT: